Haus für Gesundheit & Fitness Kolk - Behandlungskosten
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Behandlungskosten und Erstattungsmöglichkeiten

Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden i.d.R. von den Privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen, im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes, erstattet. Desweiteren erstatten Beihilfestellen (Beamte und Post) anteilig die Kosten.
 
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben keinen Anspruch auf Erstattung, sofern keine Zusatzversicherung für Heilpraktiker Leistungen besteht und müssen somit die Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" geltend zu machen.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder mit Privatrezept nach den gängigen Beihilfe-Vergütungsbeiträgen für physiotherapeutische Leistungen wie manuelle Therapie, Krankengymnastik, Lymphdrainage usw.

Sie können sich bereits vorab bei Ihrer Versicherung oder Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen übernommen werden können.
 
Die Erstattung der Krankenkassen orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GBüH).
 

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